Bauantrag / Bauanträge
Der Bauantrag ist der Antrag des Bauherrn auf eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben. In Deutschland werden Einzelheiten durch die Bauordnung und die Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. In Schleswig- Holstein ist es die Landesbauordnung (LBO S-H) und in Mecklenburg-Vorpommern die Landesbauordnung (LBauO M-V). Im Normalfall ist für das Erstellen eines Bauantrags ein bauvorlagenberechtigter Entwurfsverfasser (Architekt) erforderlich. Unter seiner Verantwortung werden die Bauvorlagepläne, Berechnungen usw. erstellt. Er unterzeichnet diese Unterlagen sowie die Bauantragsformulare, ebenso wie der Bauherr.
Die Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den Landesbauordnungen und den Bauvorlageverordnungen der Länder. Der Bauantrag ist in der Regel in zweifacher und bei Beteiligung der Gemeinde in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Neben den Zeichnungen sind weitere Bauunterlagen schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen, wie
- Ausgefüllter Bauantrag
- Statistischer Erhebungsbogen
- Zustimmungserklärung der Nachbarn (wenn erforderlich)
- Baulastenerklärung
- Katasteramtlicher Lageplan, i.d.R. eine Flurkarte
- Lageplan M 1 : 200 oder M 1 : 500, oft auch als amtlichen Lageplan
- Bauzeichnungen mit allen Grundrissen, Ansichten und Schnitten
- Darstellung der Grundstücksentwässerung
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Baumaßnahmen)
- Berechnung der Wohnfläche
- Berechnung der Nutzfläche
- Berechnung des umbauten Raumes
- Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ)
- Berechnung der Geschossflächenzahl (GFZ)
- Ermittlung der Rohbau- und Gesamtkosten
- Standsicherheitsnachweis (Statik)
- Schal- und Bewehrungspläne
- Wärmesschutznachweis nach EnEV
- Schallschutznachweis
- Brandschutznachweis
- Zeichnung und Berechnung für PKW- Stellplatznachweis