Zahlungsplan

Zahlungsplan für Hauskäufer
Autor: Dipl-Ing. Jürgen Reich, Bausachverständiger

Mann mit GeldDer Zahlungsplan des Bauträgers sollte sich möglichst nach dem Baufortschritt richten. Viele Bauherren halten die vorgeschlagenen Zahlungsraten des Bauträgers für üblich und normal. Dies trifft in der Mehrzahl leider nicht zu.
Manche Bauträger verlangen für die Planungskosten oder bei Baubeginn so hohe Zahlungsraten, dass mit dem Restgeld das Haus nicht mehr fertiggestellt werden kann.

Ihr persönlicher Schaden, wenn der Bauträger in Insolvenz gehen sollte, ist unübersehbar. Mit dem einbehaltenem Sicherheitsbetrag oder einer Fertigstellungsgarantie, die auf ein paar Euro begrenzt werden, können Sie garantiert kein Haus fertig bauen.

Gerecht für Bauherr- Käufer und Bauträger- Verkäufer wäre ein Zahlungsplan nach Baufortschritt. Viele Bauträger mögen diese Zahlungsart nicht und deshalb hat der Gesetzgeber eine grobe Zahlungsanleitung in dem § 3 der Bauträger- und Maklerverordnung erlassen.

Die Zahlungsraten würden dann wie folgt aussehen:

A. Zahlungsplan nach Baufortschritt für ein Haus ohne Grundstück
und ohne Keller bei Fertigstellung folgender Bauarbeiten:   (Prozent vom Kaufpreis)

1. Beginn der Erdarbeiten 2% des Kaufpreises

2. Fertigstellung der Fundamente mit Sohlplatte 8 %

3. Fertigstellung EG-Mauerwerk mit Betondecke 15 %

4. Fertigstellung des Dachstuhles 15 %

5. Fertigstellung der Dacheindeckung 8 %

6. Rohinstallation der Heizungsanlage 3 %

7. Rohinstallation der Sanitäranlage 3 %

8. Rohinstallation der Elektroanlage 3 %

9. Nach Einbau der Fenster 10 %

10. Fertigstellung der Innenputzarbeiten 6 %

11. Fertigstellung der Estricharbeiten 3 %

12. Fertigstellung der Fliesenarbeiten 4 %

13. Bezugsfertigkeit 12 %

14. Fassadenarbeiten 3 %

15. Vollständige Fertigstellung (Übergabe) 5 %


B. Der Gesetzgeber hat für Makler- und Bauträger
eine Verordnung (MaBV)
erlassen, die u.a. auch die Zahlungen an den Bauträger regelt.

Diese Zahlungsraten sind Höchstbeträge und müssen so nicht vereinbart werden. Besser wäre es, Sie können sich auf einen Zahlungsplan (A) nach Baufortschritt einigen.

Zahlungsplan nach MaBV für ein Haus ohne Grundstück und ohne Keller
bei Fertigstellung folgender Bauarbeiten: (Prozent vom Kaufpreis)

1. Beginn der Erdarbeiten 20% des Kaufpreises

2. Fertigstellung des Rohbaus einschl. Dachstuhl 32 %

3. Fertigstellung der Dachflächen und Regenrinnen 6,4 %

4. Rohinstallation der Heizungsanlage 2,4 %

6. Rohinstallation der Sanitäranlage 2,4 %

7. Rohinstallation der Elektroanlage 2,4 %

8. Nach Einbau der Fenster 8 %

9. Fertigstellung der Innenputzarbeiten 4,8 %

10. Fertigstellung der Estricharbeiten 2,4 %

11. Fertigstellung der Fliesenarbeiten 3,2 %

12. Bezugsfertigkeit 9,6 %

13. Fassadenarbeiten 2,4 %

14. Vollständige Fertigstellung (Übergabe) 4 %

Sie als Bauherr müssen jetzt mit dem Bauträger verhandeln, dass einer der beiden  Zahlungspläne in Ihrem Bauvertrag übernommen wird. Sie werden mit Sicherheit auf Schwierigkeiten bei der Durchsetzung Ihrer Zahlungswünsche stoßen, aber Sie müssen an Ihre Sicherheiten und an Ihre Existenz denken.