KfW Förderung

Billiges Geld von der KfW- Bank

Frau mit Energie Sparlampe. Energielampe und Euro GeldDamit Sie größere Energie- Sparmaßnahmen für das energieeffiziente Sanieren auch durchführen können, hilft Ihnen die staatliche KfW- Bankengruppe mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen oder mit zinsgünstigen Darlehen.

KfW- Förderprogramme
Die Zinshöhe für KfW- Darlehen beträgt 1,0 % für folgende Maßnahmen, die zum KfW- Effizienzhaus- Standard führen bzw. alle Einzelmaßnahmen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen:
1. Dämmung der Außenwände
2. Dämmung der Dachflächen
3. Dämmung der Kellerdecke
4. Erneuerung der Fenster
5. Einbau / Erneuerung einer Lüftungsanlage
6. Austausch der Heizung
7. Solarthermische Anlage (Dach)
8. Photovoltaik- Anlage (Dach)
9. Sonnenschutz / sommerlicher Wärmeschutz
10. Planungs- und Baubegleitungsleistungen

Im Focus der Förderung ist das sogenannte KfW- Effizienzhaus 55, 70, 85, 100, 115 oder Denkmal, sowie Einzelmaßnahmen der Nr. 1 bis 6 und die Nr. 7 bis 9 nur in einer Gesamtmaßnahme als KfW-Effizienzhaus XX.

Energetische Fachplanung
Ferner wird für die energetische Fachplanung und Baubegleitung (Nr. 10) ein Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 4.000,00 € pro Antragsteller und Vorhaben gewährt.

Hinweise zum KfW- Antrag
Die Kreditanträge können nur über Ihre Hausbank gestellt werden.
Sie müssen nicht das volle Programm einer energetischen Modernisierung durchziehen. Sie können auch kleinere Einzelmaßnahmen, wie Fensteraustausch, Heizungserneuerung, Dachdämmung usw. durchführen. Allerdings gibt es bei Einzelmaßnahmen wesentlich weniger Geld, als würden Sie eine Komplettsanierung ausführen.

Baubeginn
Sie dürfen mit den Bauarbeiten nicht beginnen oder begonnen haben, bevor Ihr Antrag bei der KfW- Bank bewilligt wurde. Wer mit den Arbeiten bereits begonnen hat, bekommt für diesen Teil der Arbeit kein Geld.

Zuschusshöhe
Mit Nachweis der Einhaltung der Programmanforderung für die Sanierung zum KfW- Effizienzhaus und Durchführung von Einzelmaßnahmen können folgende Investitionszuschüsse gewährt werden:
1. KfW- Effizienzhaus 55: 25 % der förderfähigen Investitionskosten,
maximal 18.750,00 € pro Wohneinheit
2. KfW- Effizienzhaus 70: 20 % der förderfähigen Investitionskosten,
maximal 15.000,00 € pro Wohneinheit
3. KfW- Effizienzhaus 85: 15 % der förderfähigen Investitionskosten,
maximal 11.250,00 € pro Wohneinheit
4. KfW- Effizienzhaus 100: 12,5 % der förderfähigen Investitionskosten,
maximal  9.375,00 € pro Wohneinheit
5. KfW- Effizienzhaus 115: 10 % der förderfähigen Investitionskosten,
maximal 7.500,00,00 € pro Wohneinheit
6. KfW- Effizienzhaus Denkmal: 10 % der förderfähigen Investitionskosten,
maximal  7.500,00 € pro Wohneinheit
7. Einzelmaßnahmen Nr. 1 – 6: 10 % der förderfähigen Investitionskosten,
maximal 5.000,00 € pro Wohneinheit

Innendämmung
Sollten Sie eine Innendämmung planen, so gibt Ihnen auch die KfW- Bank zinsverbilligte Darlehen oder nicht rückzahlbare Zuschüsse. Aber nur dann, wenn Sie vom Bauamt eine Bescheinigung erhalten können, dass aus Gründen des Denkmalschutzes, des Städtebaus oder wegen der Architektur keine Außendämmung durchgeführt werden darf.  Auskunft über die einzelnen Förderprogramme erteilt Ihnen die KfW- Bank unter Tel. 0800 539 9002 oder auch im Internet unter www.kfw.de   (Quelle: KfW-Bankengruppe)

300,00 € Zuschuss für Energieberater
Wenn größere Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten, wie ein neues Dach, neue Fenster, eine Fassadensanierung oder eine neue Heizungsanlage ansteht und Sie noch nicht wissen, ob sich das alles lohnt, dann ist eine „Vor-Ort-Beratung“ eines Energieberaters immer sinnvoll.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BaFa) gewährt Haus- und Wohnungseigentümern im Rahmen des Programms der „Vor-Ort-Beratung“ einen Zuschuss von 300,00 € für Kosten eines zugelassenen BaFa- Energieberaters, der bei geplanten Energiemodernisierungen die Energieeffizienz ermittelt und den Bauherrn berät.

Billige Darlehen
Manche Bundesländer oder Energieversoger vergeben ebenfalls zinsverbilligte Darlehen. Fragen Sie bei Ihrer Kreisverwaltung  oder Ihrem Energieversorger nach oder schauen Sie im Internet nach unter www.energiefoerderung.info