Wertermittlung
Immobilien- Wertermittlung
Für eine große deutsche Hypothekenbank und für viele Privatkunden habe ich in 15 Jahren über 2000 Wertgutachten erstellt. Meinen Erfahrungsschatz kann ich Ihnen gerne zur Verfügung stellen für folgende Arten von Verkehrswertgutachten, wie
- Wertfeststellung für den Immobilienverkauf
- Kaufpreisüberprüfung für den Immobilienankauf
- Kaufpreisüberprüfung wegen Erwerbsabsicht
- Wertfeststellung bei einer Erbenauseinandersetzung
- Verkehrswertgutachten zur Kaufpreisfinanzierung
- Wertfeststellung zur Vermögensübersicht
- Wertfeststellung der Immobilie bei einer Scheidung
- Wertgutachten für das Finanzamt bei der Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
Diese Gutachten können in folgender Form erstattet werden:
- als ausführliches schriftliches Gutachten,
- als schriftliches Kurzgutachten
- als mündliches Gutachten
zu 1. Ein ausführliches und schriftliches Gutachten wird stets mit nachvollziehbaren Begründungen und Beweisen angefertigt und stellt die Hauptform der Gutachtenerstellung dar. Dieses Gutachten hat rechtssichere Begründungen und ist damit zweifelsfrei in der Wertfeststellung und wirkt formell Dritten gegenüber.
zu 2. In einem Kurzgutachten sind keine Begründungen und auch keine Beweise enthalten. Es fehlt die Begründung im Gutachten, warum der Gutachter gerade auf diesen Immobilienwert gekommen ist. Ein Gutachten ohne rechtssichere Begründung ist immer angreifbar und deshalb nicht immer empfehlenswert. Wenn es sich um besonders eilbedürftige Fälle handelt und der Auftraggeber Kosten sparen möchte, dann wäre ein Kurzgutachten angebracht.
zu 3. Ein mündliches Gutachten hat viele Vorteile, nicht nur wegen der Kostenersparnis. Die Fachkenntnisse des Sachverständigen werden mündlich dargelegt und kann das gewünschte Ziel möglicherweise genauso gut erreichen, wie ein ausführliches Gutachten. Der Auftraggeber hat gerade beim mündlichen Gutachten die Möglichkeit, Unklarheiten durch Fragen zu klären.