Baubegleitung

Baubegleitende Qualitätskontrolle
Sohlplatte-800x600Verbraucherverbände empfehlen für den Hausbau unbedingt einen Bausachverständigen bzw. Baubegleiter zu beauftragen. Der Bausachverständige übernimmt die baubegleitende Qualitätskontrolle und überprüft vor Vertragsabschluss die Angebotsunterlagen des Bauträgers.
Unter Baubegleitung versteht man die optische Überprüfung der Bauarbeiten. Dabei wird dem Bauherrn die Sicherheit der korrekten Bauausführung durch einen unabhängigen Sachverständigen gegeben und auf eine statisch, konstruktiv richtige Bauweise geachtet. Vor allem werden die tragenden Konstruktionsteile des Rohbaus gemäß der statischen Berechnung von mir kontrolliert.

Die Praxis hat gezeigt, dass sich die Qualität der Bauarbeiten erheblich verbessert, wenn eine Kontrolle durch einen unabhängigen Gutachter erfolgt oder auch nur angekündigt wird. Ferner lassen sich mögliche Streitpunkte frühzeitig aus dem Wege räumen, so dass gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden können.

Hilfe erhalten Sie in Konfliktsituationen und beim rechtzeitigen Erkennen von Mängeln und Minimieren von Bauschäden. Ich unterstütze Sie bei der Vorbereitung der Bauabnahme und biete Ihnen mündliche Fachbegleitung direkt auf der Baustelle und auch telefonische Fachberatung bis zu Ihrem Einzug dazu an.

Wenn Sie Fragen zu den Bauunterlagen, wie zu den Zeichnungen, der Statik oder zu der Wärmeschutzberechnung haben, dann stehe ich Ihnen für eine telefonische Beratung ohne Zeitbegrenzung für die gesamt Bauzeit bis zum Einzug gerne zur Verfügung. Auch während der Baustellenkontrollen stehe ich Ihnen mit Rede und Antwort zur Verfügung.

Prüfung des Bauvertrages
Viele Bauherren schauen nicht ausführlich genug in den Bauvertrag mit den Schlingen und Fallen.  Als Bau-Laie, der nur einmal im Leben ein Haus bauen lässt, sind Sie somit dem Paragrafendschungel schutzlos ausgeliefert. Den Bauvertrag des Bauträgers müssen Sie nicht bedingungslos akzeptieren. Versuchen Sie auch Ihre Bedingungen in den Vertrag mit einfließen zu lassen.

Es gibt viele wichtige Punkte in dem Bauvertrag, wie die Ausführung, die Gewährleistung und Zahlungsraten. Viele Bauherren halten die vorgeschlagenen Zahlungsraten des Bauträgers für üblich und normal. Manche Bauträger verlangen gleich für die Planungskosten oder bei Baubeginn so hohe Zahlungsraten, dass mit dem Restgeld das Haus nicht mehr fertiggestellt werden kann.
Ihr persönlicher Schaden, wenn der Bauträger in Insolvenz gehen sollte, ist unübersehbar. Gerecht für den Bauherren und Bauträger wäre ein Zahlungsplan nach Baufortschritt.

Prüfung der Baubeschreibung
Die Baubeschreibung ist nach dem Bauvertrag das wichtigste Dokument.
Deshalb ist die Baubeschreibung auch besonders intensiv auf Vollständigkeit zu überprüfen. Alles was nicht in der Baubeschreibung vermerkt ist, wird normalerweise auch nicht eingebaut.
Wenn Sie als Käufer glauben, dass eine bestimmte Ausführung ein üblicher Einbau sein muss, haben Sie dennoch kein Anrecht auf die Ausführung. Diese notwendige Änderungen  kommen dann auf die kostenpflichtige Sonderwunschliste, nur weil Sie vorher nicht aufgepasst haben. Die Länge der Baubeschreibung sagt nichts über die Qualität aus. Deshalb muss jeder Punkt in der Baubeschreibung vom Bauherrn und von einem Sachverständigen auf Vollständigkeit überprüft werden.

Besichtigung Ihres Bauvorhabens
1. Kontrolle der Fundamente und der Bodenplatte am Tage des Betonierens.

2. Kontrolle des Erdgeschoss- Mauerwerks, der Betonstürze und der Betondecke

3. Kontrolle des Dachstuhls, ob dieser nach der Statiks erichtet wurde

4. Kontrolle der Innenarbeiten am Tage vor den Innenputzarbeiten der Wände.

5. Kontrolle am Tage des “Blower- Door- Tests”.

6. Schlussabnahme und Übergabe des Hauses. Bei der Schlussabnahme sollte Ihr Baubegleiter unbedingt dabei sein, denn er kennt alle Kniffe bei einer Hausübergabe.