Bauvertrag

Prüfung des Bauvertrages

Man using spirit level to check wall

Sie als Bauherr favorisieren bestimmt schon einen Bauträger, den Sie bei der Google- Recherche entdeckt oder von Freunden empfohlen bekommen haben.
Als Bauherr schauen Sie zuerst auf die Schönheit Ihres neuen Hauses und dann auf den Kaufpreis.
Viele Bauherren schauen nicht ausführlich genug in den Bauvertrag und übersehen leicht die Schlingen und Fallen des Vertrages.
Als Bau-Laie, der meistens nur einmal im Leben ein Haus bauen lässt, sind Sie somit dem Paragrafendschungel schutzlos ausgeliefert.
Wenn es um den Bauvertrag mit dem Bauträger geht, dann darf ein Bausachverständiger keine Rechtsberatung geben, aber viele hilfreiche Tipps.

Sie müssen nicht den Bauvertrag des Bauträgers bedingungslos akzeptieren. Sie können sich vorher informieren und den anliegenden Muster-Bauvertrag von „Haus und Grund.de“ als Verhandlungsgrundlage vorschlagen.

Ob der Bauträger diesen Bauvertrag als Grundlage anerkennt oder seinen eigenen Bauvertrag durchsetzen möchte, liegt an Ihrem Verhandlungsgeschick. Versuchen auch Sie Ihre Bedingungen in den Vertrag mit einfließen zu lassen.

Zahlungsplan

Es gibt viele wichtige Punkte in dem Bauvertrag, wie die Ausführungqualität, die Gewährleistung und die Zahlungsraten. Viele Bauherren halten die vorgeschlagenen Zahlungsraten des Bauträgers für üblich und normal.
Manche Bauträger verlangen für die Planungskosten oder bei Baubeginn so hohe Zahlungsraten, dass mit dem Restgeld das Haus nicht mehr fertiggestellt werden kann.
Mit dem einbehaltenem Sicherheitsbetrag oder einer Fertigstellungsgarantie, die vom Bauträger oder der Versicherung auf ein paar Euro begrenzt werden, können Sie garantiert kein Haus mehr fertig bauen.

Ihr persönlicher Schaden, wenn der Bauträger in Insolvenz gehen sollte, ist unübersehbar.

Gerecht für Bauherr- Käufer und Bauträger- Verkäufer wäre ein Zahlungsplan nach Baufortschritt. Viele Bauträger mögen diese Zahlungsart nicht und deshalb hat der Gesetzgeber eine grobe Zahlungsanleitung in dem § 3 der Bauträger- und Maklerverordnung erlassen.
Die Zahlungsraten würden dann wie folgt aussehen: – Zahlungsplan

Bodengutachten

In den Bauverträgen wird oft vereinbart, dass Sie als Bauherr bei schlechten Bodenverhältnissen die Mehrkosten der Fundamentierung übernehmen müssen. Wenn Sie dieses Risiko ausschließen möchten, dann sollten Sie vorher ein Bodengutachten auf eigene Kosten anfertigen lassen. Das Bodengutachten fordert der Bauträger oft als Eigenleistung von Ihnen. Falls der Bauträger die Kosten für das Bodengutachten im Festpreis mit einkalkuliert hat, dann bitten Sie beim Abschluss des Bauvertrages um den Nachlass der Bodengutachterkosten. Je nach Beschaffenheit des Grundstückes betragen die Kosten für das Bodengutachten 500,00 bis 1.000,00 €. Das Bodengutachten muss als Bestandteil zum Bauvertrag deklariert werden, dann können keine Mehrkosten für die Fundamentierung auftreten.

Hausanschlüsse

Die meisten Bauträger übertragen dem Bauherrn die Beschaffung der Hausanschlüsse, wie Abwasserleitungen für Schmutz- und Regenwasser, Frischwasserleitung, Gas- oder Fernwärmeleitung, Internet, Kabelfernsehen und Telefon.
Verhandeln Sie vor Abschluss des Bauvertrage, ob diese Kosten nicht der Bauträger übernehmen kann. Stellen Sie diese Anträge für die Hausanschlüsse bei der Gemeinde oder Stadtwerken frühzeitig, da die Hausanschlussleitungen oder -Leerrohre vor dem Betonieren bereits verlegt sein müssen.

Baustelleneinrichtung

Auch hier muss der Bauherr wieder viele Nebenarbeiten und-kosten übernehmen, wie
– Abbruch vorhandener Kleingebäude, Lauben usw.
– Bäume und Sträucher roden und abfahren
– Grundstückssicherungen zum Nachbarn
– Einmessung des Baukörpers mit Angabe der Höhenlage durch einen Vermesser
– Aufstellen der Winkelschnurböcke für die Gebäudeeinmessung
– Bereitstellung von Baustrom einschl. Baustromverteiler (32A/400V und 16A/230V)
– Bereitstellung von Bauwasser mit Wasserzähler mindestens 4 bar
– Aufstellen einer Baustellentoilette mit Wartung
– Anlegen einer Baustellenbefestigung für Kranarbeiten und
– Befestigung eines Zufahrtweges für schwere Baufahrzeuge
– Evtl. Genehmigungen bei der Straßenbaubehörde für Absperrungen o.ä.
Verhandeln Sie vor Abschluss des Bauvertrage, welche Kosten vom Bauträger übernommen werden.

Nebenkosten

Wenn der Bauträger Ihnen sein Angebot für Ihr Traumhaus mit einem Festpreis zuzüglich aller Ihrer Sonderwunschein unterbreitet, dann sollten Sie auch alle Nebenkosten hinzuaddieren, um einen endgültigen Gesamtbaupreis zu erhalten.

Baukosten

Wer ein Eigenheim errichten will, muss neben den reinen BAUKOSTEN auch die Belastungen durch Nebenkosten, Architektenhonoraren, Steuern, Grundstück und Außenanlagen bedenken. Auch die Finanzierungskosten treiben den Preis in die Höhe. Manche Angebote erscheinen günstig: Oft werden Häuser – ab Oberkante Kellerdecke – preiswerter angeboten, als so manche Gebrauchtimmobilie. Doch mit den reinen Baukosten ist es nicht getan: Bauherren müssen zahlreiche Nebenkosten zusätzlich tragen. Auch die finanzielle Belastung durch die Immobilienfinanzierung sollte nicht unterschätzt werden.
Auf dieser Homepage könen Sie sich weitere Infos holen:
https://www.bauen.de/baukosten.html