Statik

Prüfung der statischen Berechnung (Statik)

Dachstuhl

Obwohl Sie für Ihr Bauvorhaben eine Baugenehmigung erhalten haben, überprüft keine Behörde und auch kein Prüfingenieur bei Einfamilienhäusern die statische Berechnung mit den Konstruktionszeichnungen oder die Wärmeschutzberechnung, wenn der Statiker prüfungsbefreit ist.

Die Baubehörde übernimmt bei Einfamilienhäusern nicht mehr die Verantwortung und die Kontrolle der tragenden Bauteile.

Ein Rechenfehler oder ein Irrtum in diesen wichtigen Berechnungen kann für den Bauherrn fatale Folgen haben.

Über 100 Jahre lang haben die Bauämter oder Prüfingenieure diese statischen Berechnungen von großen und kleinen Bauvorhaben der Sicherheit wegen überprüft.

Vereinfachungsgesetze und der Rotstift haben die Sicherheit des Bauwerks zum Nachteil des Bauherrn aufgehoben.

Die Verantwortung soll der Aufsteller der statischen Berechnung jetzt selbst übernehmen.

Gerade die tragenden Bauteile des Hauses werden nun ohne Kontrolle eingebaut.

Jeder Mensch, auch ein Statiker, kann sich mal irren.

Risse oder Setzungen bedrohen Ihr Haus und könnten vermieden werden, wenn die Statik von einem Bausachverständigen oder fremden Statiker überprüft werden würde.

Einen fremden Statiker oder Ihren Baubegleiter mit der Überprüfung der statischen Berechnung zu beauftragen, wäre ein weiterer Schritt für Ihre Sicherheit. Die finanziellen Verluste bei einem kontruktiven Gebäudeschaden wären unabsehbar hoch.

Auch der Präsident der Ingenieurkammer von NRW, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, empfiehlt den Bauherren unbedingt eine unabhängige Bauüberwachung nach dem 4-Augen-Prinzip.
Schauen Sie sich das kleine Vivdeo an, welches im ZDF ausgestahlt worden ist.

http://www.youtube.com/watch?v=FHaDkkoohis

Fundamentplan