Energieausweis nach GEG 2020

Das neue Gebäude- Energie- Gesetz 2020 (GEG 2020)
Heizungsraum-800x600wird auf private Bauvorhaben einen großen Einfluss haben und die Baukosten nochmals in die Höhe treiben.

Für Neubauten ist der Stichtag der 1. November 2020.
Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf muss um 25 % gesenkt gesenkt werden. Der gesamte verbrauchte Energiewert im Haus setzt sich aus Heizung, Warmwasser, Lüftung oder Kühlung zusammen.  Die Gebäudehülle muss um weiter 20 % den Wärmeverlust gegenüber der EnEV 2014 absenken.

Für Bestandsbauten muss der Aufsteller des Energieausweises das Wohnobjekt persönlich besichtigen bzw. durch geeignete Fotos beurteilen. Gas- und Ölheizkessel, die vor 1985 aufgestellt worden sind, können bis 2015 betrieben werden. Nach 1985 aufgestellte Heizkessel müssen ausgetauscht werden.

Die oberste Altbau- Geschossdecke, die keinen Mindestwärmeschutz hat, muss wärmegedämmt werden. Dies betrifft nur Decken beheizter Räume, die an das Dachgeschoss angrenzen.

Bis zum 1. Februar 2002 selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäusern müssen den Kesselaustausch oder die Modernisierungen nicht durchführen. Jedoch bei einem Verkauf muss der neue Eigentümer binnen 2 Jahren den alten Heizkesselaustauschen oder die zusätzliche Dachdämmung durchführen.

Energieausweis / Energy performance certificateDer Energieausweis für Wohngebäude muss bereits bei der Besichtigung des Hauses vom Verkäufer und Vermieter unaufgefordert vorgelegt werden Dies ist eine gesetzliche Pflicht. Nach Vertragsabschluss des Kauf- oder Mietvertrages, muss dem Käufer oder Mieter eine Kopie des Energieausweises ausgehändigt werden. Auch in Immobilienanzeigen müssen Kennwerte aus dem Energieausweis angegeben werden.

Ob die verschärften Anforderungen bereits gelten, hängt davon ab, wann und wie das Bauvorhaben beantragt wird und um welche Maßnahme es sich handelt:

  • Wird ein Bauantrag gestellt, dann ist der Tag der Einreichung maßgeblich. Wird für einen Neubau der Antrag ab dem 01. Januar 2016 eingereicht, gelten die Vorgaben aus der EnEV 2014.
  • Bei einer Beantragung per Bauanzeige gilt der Tag, an dem die Bauanzeige beim Bauamt eingeht. Eine Einreichung ab dem 01. Januar 2016 erfordert die Einhaltung der verschärften Vorgaben.
  • Für genehmigungs- und anzeigefreie Bauvorhaben gilt der Tag des Baubeginns als maßgeblich. Wird nach dem 01. November 2020 begonnen, gelten die neuen Vorschriften des Gebäude- Energie- Gesetzes (GEG 2020).
  • Diese Gesetz greift in allen drei Fällen nicht, wenn die Gebäudehülle im Baubestand saniert oder die Fläche erweitert wird und sich die GEG-Anforderungen auf den Neubau-Standard beziehen.

Wer jetzt Bauvorhaben saniert und noch vor dem 1. Mai 2021 den Bauantrag stellt, kann mit Sicherheit noch Baukosten sparen. In der Fachwelt ist es sehr umstritten, ob die erhöhten Wärmedämmwerte nur ein rechnerischen Nutzwert ergeben, aber praktischen keine Heizkostenersparnis bringen.

Wenn Sie einen preiswerten Energieausweis benötigen und dann kann ich Ihnen diesen kurzfristig ausstellen, da ich ein seit vielen Jahren zugelassener Aussteller von Energieausweisen.